Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen C365 Digital GmbH (nachfolgend «C365») mit Sitz in Zürich und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn C365 diesen schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote von C365 sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von C365 oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, C365 alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von C365.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder dem gültigen Stundensatz von C365. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist C365 berechtigt, Verzugszinsen gemäss schweizerischem Recht zu erheben.
6. Termine und Fristen
Angaben zu Terminen und Lieferfristen erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, Drittanbietern oder höherer Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7. Abnahme
Sofern keine formelle Abnahme vereinbart wurde, gelten Leistungen als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung wesentliche Mängel schriftlich meldet oder die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt.
8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheberrechte, Eigentumsrechte sowie Rechte an Methoden, Konzepten, Frameworks, Bibliotheken, Tools, Templates, Know-how und generischen Komponenten bei C365.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen und dem projektspezifischen Sourcecode für eigene geschäftliche Zwecke.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Lösung für eigene Zwecke weiterzuentwickeln oder weiterentwickeln zu lassen.
Eine Weitergabe des Sourcecodes oder von Arbeitsergebnissen an Dritte ausserhalb der Weiterentwicklung im Auftrag des Auftraggebers bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von C365.
Nicht Bestandteil der übertragenen Nutzungsrechte sind allgemeine Frameworks, Bibliotheken, Tools, Methoden, Templates sowie sonstige nicht kundenspezifische Komponenten von C365. Diese verbleiben im Eigentum von C365.
Werden Arbeitsergebnisse oder Sourcecode durch Dritte verändert oder erweitert, entfallen sämtliche Gewährleistungs-, Support- und Haftungsansprüche gegenüber C365 für die betroffenen Bestandteile.
Für eingesetzte Drittsoftware und Open-Source-Komponenten gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbestimmungen der entsprechenden Anbieter.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten geheim zu halten und ausschliesslich zur Auftragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Haftung
C365 schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
C365 haftet nur für nachgewiesene, direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung von C365 ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrages begrenzt.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für Datensicherung und Archivierung selbst verantwortlich.
11. Laufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz.
13. Änderungen der AGB
C365 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website von C365 abrufbar. Bei laufenden Verträgen werden wesentliche Änderungen dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Stand: Mai 2026
